Versetzungsbestimmungen an Grundschulen

Die Versetzungsbestimmungen für die Grundschule leiten sich von der aktuellen Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (GV §12) ab:

Wenn in Ausnahmefällen festgestellt wird, dass eine sinnvolle Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht zu erwarten ist, wird den Erziehungsberechtigten eine Wiederholung der Jahrgangsstufe empfohlen, bzw. in einigen Fällen seitens der Schule angeordnet.

Gründe für eine Wiederholung können folgende sein:

  • erhebliche Lernrückstände
  • längere Unterrichtsversäumnisse
  • ausbleibende Erfolge trotz sämtlicher Fördermaßnahmen
  • in den Klassenstufen 3-6: zwei oder mehr Fünfen / Sechsen auf dem Zeugnis

Das Zurücktreten bzw. Wiederholen ist in der Regel nur zum Schuljahreswechsel oder zum Halbjahreswechsel realisierbar.

Während der Grundschulzeit kann in der Regel höchstens ein Mal wiederholt / zurückgetreten werden.

Weitere Informationen finden Sie in der brandenburgischen Grundschulverordnung:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gv#12

 

 

Informationen zum Ü5-Verfahren (LuBK-Klassen) finden Sie unter folgendem Link:

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-5-verfahren

 

 

Das Ü7-Verfahren hat sich zum Schuljahr 2026/27 verändert. Im Internet finden sich teils die veralteten Informationen. Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Aspekte:

Die Anmeldung an weiterführende Schulen in Brandenburg geschieht mit dem Zeugnis des ersten Halbjahrs der 6. Klasse. Dieses beinhaltet auch die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens sowie eine Aufzählung individueller Neigungen des Kindes. Ein schriftliches Gutachten entfällt.

Die Eignung zur Aufnahme an ein Gymnasium ergibt sich entweder aus einer bestandenen Eignungsprüfung oder dann, wenn der Durchschnitt der Noten aus den Fächern Mathematik, Deutsch, erste Fremdsprache, Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften im Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 den Zahlenwert von 2,3 nicht übersteigt. Hierbei gehen Deutsch und Mathematik mit dreifacher Gewichtung, die erste Fremdsprache mit zweifacher Gewichtung sowie Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften mit einfacher Gewichtung in die Durchschnittsnote ein.

 

Weitere Informationen zum Ü7-Verfahren finden sich unter den folgenden Links:

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-7-verfahren

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#53