Versetzungsbestimmungen an Grundschulen

 

Die Versetzungsbestimmungen für die Grundschule leiten sich von der aktuellen Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (GV §12) ab:

 

Wenn in Ausnahmefällen festgestellt wird, dass eine sinnvolle Teilnahme am Unterricht der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht zu erwarten ist, wird den Erziehungsberechtigten eine Wiederholung der Jahrgangsstufe empfohlen, bzw. in einigen Fällen seitens der Schule angeordnet.

 

Gründe für eine Wiederholung können folgende sein:

  • erhebliche Lernrückstände
  • längere Unterrichtsversäumnisse
  • ausbleibende Erfolge trotz sämtlicher Fördermaßnahmen
  • in den Klassenstufen 3-6: zwei oder mehr Fünfen / Sechsen auf dem Zeugnis

 

Das Zurücktreten bzw. Wiederholen ist in der Regel nur zum Schuljahreswechsel oder zum Halbjahreswechsel realisierbar.

Während der Grundschulzeit kann in der Regel höchstens ein Mal wiederholt / zurückgetreten werden.

 

Weitere Informationen finden Sie in der brandenburgischen Grundschulverordnung:

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gv#12