Versetzungsbestimmungen an Oberschulen

Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I – Verordnung vom 02.08.2007, zuletzt geändert am 17.07.2018

Versetzungs-
bestimmungen
an Oberschulen

Die Versetzung der Schüler an einer Oberschule regelt § 56 der Sekundarstufe I – Verordnung vom 02.08.2007, zuletzt geändert am 17.07.2018

  1. B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
  2. Versetzt wird, wer höchstens 3x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
  1. B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
  2. Versetzt wird,
    • wer höchstens 1x Note 5 hat
    • oder 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
      und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
      (Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.)
Fächergruppe I:  Deu, Ma, En, Wahlpflicht (WAT / Spa / Nat / Inf)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer
 
Hinweis: Mit der Versetzung in die 10. Klasse wird der einfache Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erreicht.

Abschlüsse an Oberschulen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I – Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.

Auch hier gilt:

Fächergruppe I:  Deu, Ma, En, Wahlpflicht (WAT / Spa / Nat / Inf)
Fächergruppe II: alle anderen Fächer

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.

Diesen Abschluss erhält,

  • wer keine Note 6 hat
  • max. 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch) und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
    (Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.)

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
  • und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
    (Ausgleich von 1x A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
  • in den anderen Fächer keine Note 6, maximal 2x Note 5, mindestens 2x Mindestnote 3 erreicht und die übrigen Fächer einen Durchschnitt von 4,0 ergeben

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
  • und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
    (Ausgleich einer Note 3 durch einen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
  • und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (dabei keine Note 6, maximal 1x Note 5)

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!